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Der allgemeine Gleichheitssatz als Methodennorm komparativer Systeme.
Methodenrechtliche Analyse und Fortentwicklung der Theorie der »beweglichen Systeme« (Wilburg).
Taschenbuch von Lothar Michael
Sprache: Deutsch

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Beschreibung
Mit der vorliegenden Arbeit über den Gleichheitssatz als Methodennorm komparativer Systeme bindet der Autor die Methodenlehre an das Verfassungsrecht. Die Methoden des Rechts müssen auf einem Recht der Methoden aufgebaut werden. Dieses Methodenrecht ist wesentlich Verfassungsrecht.

In der Theorie der komparativen Systeme werden Wilburgs sogenannte "bewegliche Systeme" sowie die Lehren von den Rechtsprinzipien und der Topik fortentwickelt. Komparative Systeme stellen ein Strukturprinzip des Rechts dar, das z. B. an der Rechtsfortbildung, insbesondere an der Analogie sichtbar wird. Sie spielen ebenso bei den Güterabwägungen des Verfassungsrechts wie bei den Interessenabwägungen des Zivilrechts oder beim Verwaltungsermessen eine Rolle. Dies wird exemplarisch an
138 BGB,

34 und 46 StGB,
1 Abs. 5 und 6 BauGB und anderen Beispielen untersucht. Es folgen Beiträge zu den Themen "Beweismaß und Beweislastverteilung" sowie zur Rechtsvergleichung als "fünfter Auslegungsmethode". Der allgemeine Gleichheitssatz ist die zentrale Methodennorm komparativer Systeme. Der Autor untersucht die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips für Art. 3 Abs. 1 GG. Vom Standpunkt der Theorie der komparativen Systeme aus lassen sich Verhältnismäßigkeit und Gleichheitssatz auf einen "gemeinsamen Nenner" bringen. Den Gleichheitssatz prägt ein Ermessensbereich der nur ausnahmsweise (beim Differenzierungsverbot und -gebot) auf Null reduziert ist. Die hier vertretene Auffassung zum Gleichheitssatz und seinem Zusammenhang zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz fügt sich auch in die Dogmatik des Europäischen Gemeinschaftsrechts ein.

Komparative Systeme werden der Idee des Gleichheitssatzes in besonderer Weise gerecht. Art. 3 Abs. 1 GG tendiert zu gleichmäßigen Differenzierungen (komparativen Systemen). Demgegenüber sind typisierende Gleichbehandlungen als Eingriffe in Art. 3 Abs. 1 GG nur zu rechtfertigen, wenn es sich wenigstens um hinreichend differenzierte Gleichbehandlungen handelt. Komparative Systeme legen die Differenzierungskriterien abstrakt fest, ohne die Flexibilität der Einzelfallbewertung zu opfern.
Mit der vorliegenden Arbeit über den Gleichheitssatz als Methodennorm komparativer Systeme bindet der Autor die Methodenlehre an das Verfassungsrecht. Die Methoden des Rechts müssen auf einem Recht der Methoden aufgebaut werden. Dieses Methodenrecht ist wesentlich Verfassungsrecht.

In der Theorie der komparativen Systeme werden Wilburgs sogenannte "bewegliche Systeme" sowie die Lehren von den Rechtsprinzipien und der Topik fortentwickelt. Komparative Systeme stellen ein Strukturprinzip des Rechts dar, das z. B. an der Rechtsfortbildung, insbesondere an der Analogie sichtbar wird. Sie spielen ebenso bei den Güterabwägungen des Verfassungsrechts wie bei den Interessenabwägungen des Zivilrechts oder beim Verwaltungsermessen eine Rolle. Dies wird exemplarisch an
138 BGB,

34 und 46 StGB,
1 Abs. 5 und 6 BauGB und anderen Beispielen untersucht. Es folgen Beiträge zu den Themen "Beweismaß und Beweislastverteilung" sowie zur Rechtsvergleichung als "fünfter Auslegungsmethode". Der allgemeine Gleichheitssatz ist die zentrale Methodennorm komparativer Systeme. Der Autor untersucht die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips für Art. 3 Abs. 1 GG. Vom Standpunkt der Theorie der komparativen Systeme aus lassen sich Verhältnismäßigkeit und Gleichheitssatz auf einen "gemeinsamen Nenner" bringen. Den Gleichheitssatz prägt ein Ermessensbereich der nur ausnahmsweise (beim Differenzierungsverbot und -gebot) auf Null reduziert ist. Die hier vertretene Auffassung zum Gleichheitssatz und seinem Zusammenhang zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz fügt sich auch in die Dogmatik des Europäischen Gemeinschaftsrechts ein.

Komparative Systeme werden der Idee des Gleichheitssatzes in besonderer Weise gerecht. Art. 3 Abs. 1 GG tendiert zu gleichmäßigen Differenzierungen (komparativen Systemen). Demgegenüber sind typisierende Gleichbehandlungen als Eingriffe in Art. 3 Abs. 1 GG nur zu rechtfertigen, wenn es sich wenigstens um hinreichend differenzierte Gleichbehandlungen handelt. Komparative Systeme legen die Differenzierungskriterien abstrakt fest, ohne die Flexibilität der Einzelfallbewertung zu opfern.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: A. Vorbemerkungen zu Thema und Gliederung - B. Bestandsaufnahme zur allgemeinen Methodenlehre: Zum Begriff der Methodenlehre - C. Verfassungsrechtlicher Ansatz: Was ist mit "Methodennorm" und "Methodenrecht" gemeint? - D. Bestandsaufnahme und Erörterung der "beweglichen Systeme" und verwandter Lehren - E. Einführung in die Theorie der komparativen Systeme - F. Die Funktionen der komparativen Systeme - G. Der Gleichheitssatz als Methodennorm komparativer Systeme - H. Methodenrechtliche Schranken bei der Bildung komparativer Systeme - Thesen - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: 1997
Fachbereich: Allgemeines
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 328 S.
ISBN-13: 9783428089369
ISBN-10: 3428089367
Sprache: Deutsch
Herstellernummer: 8936
Autor: Michael, Lothar
Hersteller: Duncker & Humblot
Verantwortliche Person für die EU: Duncker & Humblot GmbH, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, D-12165 Berlin, info@duncker-humblot.de
Maße: 233 x 157 x 15 mm
Von/Mit: Lothar Michael
Erscheinungsdatum: 24.03.1997
Gewicht: 0,435 kg
Artikel-ID: 107033722
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: A. Vorbemerkungen zu Thema und Gliederung - B. Bestandsaufnahme zur allgemeinen Methodenlehre: Zum Begriff der Methodenlehre - C. Verfassungsrechtlicher Ansatz: Was ist mit "Methodennorm" und "Methodenrecht" gemeint? - D. Bestandsaufnahme und Erörterung der "beweglichen Systeme" und verwandter Lehren - E. Einführung in die Theorie der komparativen Systeme - F. Die Funktionen der komparativen Systeme - G. Der Gleichheitssatz als Methodennorm komparativer Systeme - H. Methodenrechtliche Schranken bei der Bildung komparativer Systeme - Thesen - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: 1997
Fachbereich: Allgemeines
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 328 S.
ISBN-13: 9783428089369
ISBN-10: 3428089367
Sprache: Deutsch
Herstellernummer: 8936
Autor: Michael, Lothar
Hersteller: Duncker & Humblot
Verantwortliche Person für die EU: Duncker & Humblot GmbH, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, D-12165 Berlin, info@duncker-humblot.de
Maße: 233 x 157 x 15 mm
Von/Mit: Lothar Michael
Erscheinungsdatum: 24.03.1997
Gewicht: 0,435 kg
Artikel-ID: 107033722
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