Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Beschreibung
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Nach
4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet - stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht [...] dem berechtigten Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik, werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung; Kleinunternehmerregelung), auswertungstechnische Aspekte sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) [...] Hilfe der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung sinnvoll [...] der 3. Auflage werden gesetzliche Änderungen aufgegriffen, die den Anwendungsbereich, aber auch einzelne inhaltliche Aspekte der Gewinnermittlung nach
4 Abs. 3 EStG betreffen, z. B.- Umsatz-/JÜ-Grenze in
241a HGB- Umsatz-/Gewinngrenze in
141 AO- GoBD- Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege- Voraussetzungen und Möglichkeiten für Sonderabschreibungen- Schwellenwert für Ist-Besteuerung, etc.Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer die Steuerberatungskanzlei der richtige Ansprechpartner.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Nach
4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet - stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht [...] dem berechtigten Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik, werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung; Kleinunternehmerregelung), auswertungstechnische Aspekte sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) [...] Hilfe der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung sinnvoll [...] der 3. Auflage werden gesetzliche Änderungen aufgegriffen, die den Anwendungsbereich, aber auch einzelne inhaltliche Aspekte der Gewinnermittlung nach
4 Abs. 3 EStG betreffen, z. B.- Umsatz-/JÜ-Grenze in
241a HGB- Umsatz-/Gewinngrenze in
141 AO- GoBD- Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege- Voraussetzungen und Möglichkeiten für Sonderabschreibungen- Schwellenwert für Ist-Besteuerung, etc.Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer die Steuerberatungskanzlei der richtige Ansprechpartner.
Zusammenfassung
Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg [...] 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig. Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.
Inhaltsverzeichnis
1Einleitung2Anwendungsbereich der Einnahmen-Überschuss-Rechnung2.1Vorbemerkung2.2Einzelunternehmen2.2.1Gewerbliche Betriebe2.2.1.1Handelsrechtliche Buchführungspflicht2.2.1.2Steuerrechtliche Buchführungspflicht2.2.2Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe2.2.3Freiberufliche Betriebe2.3Personengesellschaften2.4Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften2.5Anwendung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung3Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung3.1Allgemeine Grundsätze3.2Abgrenzung relevanter Größen der Gewinnermittlung3.2.1Betriebsvermögen3.2.2Betriebseinnahmen und Zuflussprinzip3.2.3Betriebsausgaben und Abflussprinzip3.3Aufzeichnungspflichten und deren Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit3.3.1Pflicht zum Führen von Aufzeichnungen3.3.2Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen3.3.3Formale Anforderungen an Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung4Besonderheiten der Einnahmen-Überschuss-Rechnung4.1Vorbemerkung4.2Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen4.3Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen4.4Durchlaufende Posten4.5Darlehen4.5.1Behandlung beim Darlehensnehmer4.5.2Behandlung beim Darlehensgeber4.6Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens4.6.1Hintergrund4.6.2Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens4.6.2.1Geringwertige Wirtschaftsgüter4.6.2.2Sammelposten4.6.2.3Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Substanzverringerung (AfS)4.6.3Nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und vergleichbare Wirtschaftsgüter4.7Einlagen und Entnahmen4.8Steuerfreie Betriebseinnahmen und nichtabziehbare Betriebsausgaben5Wechsel der Gewinnermittlungsmethode5.1Vorbemerkung5.2Von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung5.2.1Anwendungsfälle5.2.2Vorgehensweise5.2.3Prüfung zur Ermittlung des Übergangsgewinns5.2.4Besteuerung des Übergangsgewinns5.3Von der Bilanzierung zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung5.3.1Anwendungsfälle5.3.2Vorgehensweise5.3.3Prüfung zur Ermittlung des Übergangsgewinns5.3.4Besteuerung des Übergangsgewinns6Besteuerungsverfahren bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung6.1Begünstigungen im Rahmen der Einkommensteuer6.1.1Hintergrund6.1.2Steuerfreie Rücklagen6.1.2.1Steuerfreie Rücklagen nach
6c EStG6.1.2.2Steuerfreie Rücklagen nach R 6.6 EStG6.1.3Investitionsabzugsbetrag nach
7g EStG6.1.3.1Voraussetzungen6.1.3.2Wirkung6.1.4Sonderabschreibungen nach
7b EStG6.1.4.1Voraussetzungen6.1.4.2Wirkung6.1.5Sonderabschreibungen nach
7g EStG6.1.5.1Voraussetzungen6.1.5.2Wirkung6.2Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer6.2.1Hintergrund6.2.2Kleinunternehmer6.2.2.1Voraussetzungen6.2.2.2Wirkung6.2.3Istbesteuerung6.2.3.1Voraussetzungen6.2.3.2Wirkung6.2.4Durchschnittssatzbesteuerung6.2.4.1Voraussetzung6.2.4.2Wirkung6.3Deklaration der Einkommensteuer6.3.1Struktur der Einkommensteuererklärung6.3.2Hauptvordruck (Anlage EÜR)6.3.2.1Allgemeine Angaben6.3.2.2Gewinnermittlung6.3.2.3Ermittlung des Gewinns6.3.2.4Anlageverzeichnis EÜR (Anlage AVEÜR)6.3.3Anlage SZ als zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen6.3.4Zusätzliche Angaben bei Personengesellschaften6.3.4.1Hintergrund6.3.4.2Anlage SE zur Anlage EÜR6.3.4.3Anlage AVSE zur Anlage EÜR6.3.4.4Anlage ER zur Anlage EÜR7Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Rahmen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen7.1Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung7.2Kreditvergabe und Datenübermittlung an Banken (EÜR-Taxonomie)7.2.1Grundlagen zu XBRL7.2.2Aufbau und Inhalt der EÜR-Taxonomie7.2.2.1Vorbemerkung7.2.2.2Aufbau der EÜR-Taxonomie7.3Einnahmen-Ausgaben-BWA8Anhang - Übersicht der relevanten Aufzeichnungspflichten9AnlageLiteraturverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: 2026
Fachbereich: Steuern
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 192 S.
ISBN-13: 9783962761455
ISBN-10: 3962761454
Sprache: Deutsch
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Riepolt, Johannes
Greulich, Stephan
Auflage: 3. Auflage
Hersteller: DATEV eG
Verantwortliche Person für die EU: DATEV eG, Harald Schächtele, Paumgartnerstr. 6-14, D-90429 Nürnberg, buchbestellung@datev.de
Maße: 188 x 127 x 16 mm
Von/Mit: Johannes Riepolt (u. a.)
Erscheinungsdatum: 06.01.2026
Gewicht: 0,256 kg
Artikel-ID: 133821274

Ähnliche Produkte