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Beschreibung
Die Veranstaltungs-Wirtschaft bekam die Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie schon im März 2020 durch Schließungsverfügungen und Betriebsverbote zu spüren. Bereits erworbene Tickets müssen im Grunde zurückerstattet werden, was diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßig überfordert. Der Gesetzgeber hat jetzt durch eine "Gutschein-Lösung" Abhilfe geschaffen.
Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen besuchen wollen, als auch die entsprechenden Einrichtungen dazu.
Betroffen sind u.a.:
Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtungen
Inhalt
Vorteile auf einen Blick
Autoren
Lyudmyla Römermann, Advokat (Russland und Ukraine) in Hamburg und Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, letzterer ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter FAfInsR, FAfHaGesR, FAfArbR, Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Mit-Herausgeber des ersten Kommentars zur Insolvenzordnung (Nerlich/Römermann, Loseblattwerk seit 1999).|Zum WerkNach Die Veranstaltungs-Wirtschaft bekam die Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie schon im März 2020 durch Schließungsverfügungen und Betriebsverbote zu spüren. Bereits erworbene Tickets müssen im Grunde zurückerstattet werden, was diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßig überfordert. Der Gesetzgeber hat jetzt durch eine "Gutschein-Lösung" Abhilfe geschaffen.Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen besuchen wollen, sowie die entsprechenden Einrichtungen dazuBetroffen sind u.a.:
Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen besuchen wollen, als auch die entsprechenden Einrichtungen dazu.
Betroffen sind u.a.:
- Musikveranstaltung
- Kulturveranstaltung
- Konzerte/Festivals
- Theatervorstellung
- Sportveranstaltung
Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtungen
- Musik-Freizeiteinrichtung (Konzerthäuser, Musikschulen u.a.)
- Kultur-Freizeiteinrichtung (Theater, Kinos, Bühnen, Museen u.a.)
- Sport-Freizeiteinrichtung (Schwimmbäder, Sportstudios, Tierparks, Freizeitparks etc.)
Inhalt
- Wann muss ich den angebotenen Gutschein akzeptieren?
- Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich mein Geld zurück bekomme?
- Wer ist der Veranstalter? An wen muss ich mich wenden?
- Hier helfen Musterschreiben!
- Veranstalter finden konkrete Formulierungshilfen, was ein Gutschein beinhalten muss.
Vorteile auf einen Blick
- Vorformulierte Anträge und Musterschreiben
- Checklisten
- Praxistipps für den juristischen Laien
Autoren
Lyudmyla Römermann, Advokat (Russland und Ukraine) in Hamburg und Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, letzterer ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter FAfInsR, FAfHaGesR, FAfArbR, Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Mit-Herausgeber des ersten Kommentars zur Insolvenzordnung (Nerlich/Römermann, Loseblattwerk seit 1999).|Zum WerkNach Die Veranstaltungs-Wirtschaft bekam die Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie schon im März 2020 durch Schließungsverfügungen und Betriebsverbote zu spüren. Bereits erworbene Tickets müssen im Grunde zurückerstattet werden, was diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßig überfordert. Der Gesetzgeber hat jetzt durch eine "Gutschein-Lösung" Abhilfe geschaffen.Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen besuchen wollen, sowie die entsprechenden Einrichtungen dazuBetroffen sind u.a.:
- Musikveranstaltung
- Kulturveranstaltung
- Sportveranstaltung
- Konzerte/Festivals
- Theatervorstellung
- Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtungen
- Musik-Freizeiteinrichtung (Konzerthäuser, Musikschulen u.a.)
- Kultur-Freizeiteinrichtung (Theater, Kinos, Bühnen, Museen u.a.)
- Sport-Freizeiteinrichtung (Schwimmbäder, Sportstudios, Tierparks, Freizeitparks etc.)
- Wann muss ich den angebotenen Gutschein akzeptieren?
- Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich mein Geld zurück bekomme?
- Wer ist der Veranstalter? An wen muss ich mich wenden? Hier helfen Musterschreiben!
- Veranstalter finden konkrete Formulierungshilfen, was ein Gutschein beinhalten muss.
- Vorformulierte Anträge und Musterschreiben
- Checklisten
- Praxistipps für den juristischen Laien
- alle Selbständigen
- kleine Unternehmen
- Einzelunternehmen
- Geschäftsführer
- Geschäftsinhaber
- Ein-Mann Betriebe
Die Veranstaltungs-Wirtschaft bekam die Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie schon im März 2020 durch Schließungsverfügungen und Betriebsverbote zu spüren. Bereits erworbene Tickets müssen im Grunde zurückerstattet werden, was diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßig überfordert. Der Gesetzgeber hat jetzt durch eine "Gutschein-Lösung" Abhilfe geschaffen.
Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen besuchen wollen, als auch die entsprechenden Einrichtungen dazu.
Betroffen sind u.a.:
Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtungen
Inhalt
Vorteile auf einen Blick
Autoren
Lyudmyla Römermann, Advokat (Russland und Ukraine) in Hamburg und Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, letzterer ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter FAfInsR, FAfHaGesR, FAfArbR, Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Mit-Herausgeber des ersten Kommentars zur Insolvenzordnung (Nerlich/Römermann, Loseblattwerk seit 1999).|Zum WerkNach Die Veranstaltungs-Wirtschaft bekam die Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie schon im März 2020 durch Schließungsverfügungen und Betriebsverbote zu spüren. Bereits erworbene Tickets müssen im Grunde zurückerstattet werden, was diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßig überfordert. Der Gesetzgeber hat jetzt durch eine "Gutschein-Lösung" Abhilfe geschaffen.Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen besuchen wollen, sowie die entsprechenden Einrichtungen dazuBetroffen sind u.a.:
Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen besuchen wollen, als auch die entsprechenden Einrichtungen dazu.
Betroffen sind u.a.:
- Musikveranstaltung
- Kulturveranstaltung
- Konzerte/Festivals
- Theatervorstellung
- Sportveranstaltung
Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtungen
- Musik-Freizeiteinrichtung (Konzerthäuser, Musikschulen u.a.)
- Kultur-Freizeiteinrichtung (Theater, Kinos, Bühnen, Museen u.a.)
- Sport-Freizeiteinrichtung (Schwimmbäder, Sportstudios, Tierparks, Freizeitparks etc.)
Inhalt
- Wann muss ich den angebotenen Gutschein akzeptieren?
- Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich mein Geld zurück bekomme?
- Wer ist der Veranstalter? An wen muss ich mich wenden?
- Hier helfen Musterschreiben!
- Veranstalter finden konkrete Formulierungshilfen, was ein Gutschein beinhalten muss.
Vorteile auf einen Blick
- Vorformulierte Anträge und Musterschreiben
- Checklisten
- Praxistipps für den juristischen Laien
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Lyudmyla Römermann, Advokat (Russland und Ukraine) in Hamburg und Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, letzterer ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter FAfInsR, FAfHaGesR, FAfArbR, Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Mit-Herausgeber des ersten Kommentars zur Insolvenzordnung (Nerlich/Römermann, Loseblattwerk seit 1999).|Zum WerkNach Die Veranstaltungs-Wirtschaft bekam die Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie schon im März 2020 durch Schließungsverfügungen und Betriebsverbote zu spüren. Bereits erworbene Tickets müssen im Grunde zurückerstattet werden, was diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßig überfordert. Der Gesetzgeber hat jetzt durch eine "Gutschein-Lösung" Abhilfe geschaffen.Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen besuchen wollen, sowie die entsprechenden Einrichtungen dazuBetroffen sind u.a.:
- Musikveranstaltung
- Kulturveranstaltung
- Sportveranstaltung
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- Theatervorstellung
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- Musik-Freizeiteinrichtung (Konzerthäuser, Musikschulen u.a.)
- Kultur-Freizeiteinrichtung (Theater, Kinos, Bühnen, Museen u.a.)
- Sport-Freizeiteinrichtung (Schwimmbäder, Sportstudios, Tierparks, Freizeitparks etc.)
- Wann muss ich den angebotenen Gutschein akzeptieren?
- Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich mein Geld zurück bekomme?
- Wer ist der Veranstalter? An wen muss ich mich wenden? Hier helfen Musterschreiben!
- Veranstalter finden konkrete Formulierungshilfen, was ein Gutschein beinhalten muss.
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- Checklisten
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- alle Selbständigen
- kleine Unternehmen
- Einzelunternehmen
- Geschäftsführer
- Geschäftsinhaber
- Ein-Mann Betriebe
Details
| Erscheinungsjahr: | 2020 |
|---|---|
| Fachbereich: | Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht |
| Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
| Produktart: | Nachschlagewerke |
| Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
| Medium: | Broschüre |
| Inhalt: | 48 S. |
| ISBN-13: | 9783406761256 |
| ISBN-10: | 3406761259 |
| Sprache: | Deutsch |
| Einband: | Geheftet |
| Autor: | Volker Römermann |
| Redaktion: |
Lyudmyla Römermann
Volker Römermann |
| Herausgeber: | Lyudmyla Römermann/Volker Römermann (Prof. Dr.) |
| Auflage: | 1/2020 |
| Hersteller: | C.H. BECK Verlag GmbH & Co.KG |
| Verantwortliche Person für die EU: | Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 9, D-80801 München, produktsicherheit@beck.de |
| Maße: | 297 x 209 x 3 mm |
| Von/Mit: | Volker Römermann |
| Erscheinungsdatum: | 06.07.2020 |
| Gewicht: | 0,16 kg |