Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Beschreibung
Die Veranstaltungs-Wirtschaft bekam die Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie schon im März 2020 durch Schließungsverfügungen und Betriebsverbote zu spüren. Bereits erworbene Tickets müssen im Grunde zurückerstattet werden, was diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßig überfordert. Der Gesetzgeber hat jetzt durch eine "Gutschein-Lösung" Abhilfe geschaffen.
Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen besuchen wollen, als auch die entsprechenden Einrichtungen dazu.
Betroffen sind u.a.:
  • Musikveranstaltung
  • Kulturveranstaltung
  • Konzerte/Festivals
  • Theatervorstellung
  • Sportveranstaltung

Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtungen
  • Musik-Freizeiteinrichtung (Konzerthäuser, Musikschulen u.a.)
  • Kultur-Freizeiteinrichtung (Theater, Kinos, Bühnen, Museen u.a.)
  • Sport-Freizeiteinrichtung (Schwimmbäder, Sportstudios, Tierparks, Freizeitparks etc.)

Inhalt
  • Wann muss ich den angebotenen Gutschein akzeptieren?
  • Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich mein Geld zurück bekomme?
  • Wer ist der Veranstalter? An wen muss ich mich wenden?
  • Hier helfen Musterschreiben!
  • Veranstalter finden konkrete Formulierungshilfen, was ein Gutschein beinhalten muss.

Vorteile auf einen Blick
  • Vorformulierte Anträge und Musterschreiben
  • Checklisten
  • Praxistipps für den juristischen Laien

Autoren
Lyudmyla Römermann, Advokat (Russland und Ukraine) in Hamburg und Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, letzterer ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter FAfInsR, FAfHaGesR, FAfArbR, Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Mit-Herausgeber des ersten Kommentars zur Insolvenzordnung (Nerlich/Römermann, Loseblattwerk seit 1999).|Zum WerkNach Die Veranstaltungs-Wirtschaft bekam die Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie schon im März 2020 durch Schließungsverfügungen und Betriebsverbote zu spüren. Bereits erworbene Tickets müssen im Grunde zurückerstattet werden, was diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßig überfordert. Der Gesetzgeber hat jetzt durch eine "Gutschein-Lösung" Abhilfe geschaffen.Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen besuchen wollen, sowie die entsprechenden Einrichtungen dazuBetroffen sind u.a.:
  • Musikveranstaltung
  • Kulturveranstaltung
  • Sportveranstaltung
  • Konzerte/Festivals
  • Theatervorstellung
  • Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtungen
  • Musik-Freizeiteinrichtung (Konzerthäuser, Musikschulen u.a.)
  • Kultur-Freizeiteinrichtung (Theater, Kinos, Bühnen, Museen u.a.)
  • Sport-Freizeiteinrichtung (Schwimmbäder, Sportstudios, Tierparks, Freizeitparks etc.)
Inhalt
  • Wann muss ich den angebotenen Gutschein akzeptieren?
  • Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich mein Geld zurück bekomme?
  • Wer ist der Veranstalter? An wen muss ich mich wenden? Hier helfen Musterschreiben!
  • Veranstalter finden konkrete Formulierungshilfen, was ein Gutschein beinhalten muss.
Vorteile auf einen Blick
  • Vorformulierte Anträge und Musterschreiben
  • Checklisten
  • Praxistipps für den juristischen Laien
ZielgruppeFür
  • alle Selbständigen
  • kleine Unternehmen
  • Einzelunternehmen
  • Geschäftsführer
  • Geschäftsinhaber
  • Ein-Mann Betriebe
Die Veranstaltungs-Wirtschaft bekam die Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie schon im März 2020 durch Schließungsverfügungen und Betriebsverbote zu spüren. Bereits erworbene Tickets müssen im Grunde zurückerstattet werden, was diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßig überfordert. Der Gesetzgeber hat jetzt durch eine "Gutschein-Lösung" Abhilfe geschaffen.
Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen besuchen wollen, als auch die entsprechenden Einrichtungen dazu.
Betroffen sind u.a.:
  • Musikveranstaltung
  • Kulturveranstaltung
  • Konzerte/Festivals
  • Theatervorstellung
  • Sportveranstaltung

Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtungen
  • Musik-Freizeiteinrichtung (Konzerthäuser, Musikschulen u.a.)
  • Kultur-Freizeiteinrichtung (Theater, Kinos, Bühnen, Museen u.a.)
  • Sport-Freizeiteinrichtung (Schwimmbäder, Sportstudios, Tierparks, Freizeitparks etc.)

Inhalt
  • Wann muss ich den angebotenen Gutschein akzeptieren?
  • Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich mein Geld zurück bekomme?
  • Wer ist der Veranstalter? An wen muss ich mich wenden?
  • Hier helfen Musterschreiben!
  • Veranstalter finden konkrete Formulierungshilfen, was ein Gutschein beinhalten muss.

Vorteile auf einen Blick
  • Vorformulierte Anträge und Musterschreiben
  • Checklisten
  • Praxistipps für den juristischen Laien

Autoren
Lyudmyla Römermann, Advokat (Russland und Ukraine) in Hamburg und Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, letzterer ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter FAfInsR, FAfHaGesR, FAfArbR, Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Mit-Herausgeber des ersten Kommentars zur Insolvenzordnung (Nerlich/Römermann, Loseblattwerk seit 1999).|Zum WerkNach Die Veranstaltungs-Wirtschaft bekam die Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie schon im März 2020 durch Schließungsverfügungen und Betriebsverbote zu spüren. Bereits erworbene Tickets müssen im Grunde zurückerstattet werden, was diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßig überfordert. Der Gesetzgeber hat jetzt durch eine "Gutschein-Lösung" Abhilfe geschaffen.Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen besuchen wollen, sowie die entsprechenden Einrichtungen dazuBetroffen sind u.a.:
  • Musikveranstaltung
  • Kulturveranstaltung
  • Sportveranstaltung
  • Konzerte/Festivals
  • Theatervorstellung
  • Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtungen
  • Musik-Freizeiteinrichtung (Konzerthäuser, Musikschulen u.a.)
  • Kultur-Freizeiteinrichtung (Theater, Kinos, Bühnen, Museen u.a.)
  • Sport-Freizeiteinrichtung (Schwimmbäder, Sportstudios, Tierparks, Freizeitparks etc.)
Inhalt
  • Wann muss ich den angebotenen Gutschein akzeptieren?
  • Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich mein Geld zurück bekomme?
  • Wer ist der Veranstalter? An wen muss ich mich wenden? Hier helfen Musterschreiben!
  • Veranstalter finden konkrete Formulierungshilfen, was ein Gutschein beinhalten muss.
Vorteile auf einen Blick
  • Vorformulierte Anträge und Musterschreiben
  • Checklisten
  • Praxistipps für den juristischen Laien
ZielgruppeFür
  • alle Selbständigen
  • kleine Unternehmen
  • Einzelunternehmen
  • Geschäftsführer
  • Geschäftsinhaber
  • Ein-Mann Betriebe
Details
Erscheinungsjahr: 2020
Fachbereich: Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Broschüre
Inhalt: 48 S.
ISBN-13: 9783406761256
ISBN-10: 3406761259
Sprache: Deutsch
Einband: Geheftet
Autor: Volker Römermann
Redaktion: Lyudmyla Römermann
Volker Römermann
Herausgeber: Lyudmyla Römermann/Volker Römermann (Prof. Dr.)
Auflage: 1/2020
Hersteller: C.H. BECK Verlag GmbH & Co.KG
Verantwortliche Person für die EU: Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 9, D-80801 München, produktsicherheit@beck.de
Maße: 297 x 209 x 3 mm
Von/Mit: Volker Römermann
Erscheinungsdatum: 06.07.2020
Gewicht: 0,16 kg
Artikel-ID: 118493203

Ähnliche Produkte