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Beschreibung
Prolog: Helsinki, 1. August 1975
Die Zeremonie dauerte 17 Minuten. Am 1. August 1975, nachmittags kurz nach 17 Uhr Ortszeit, unterzeichneten 35 Staats- und Regierungschefs aus Europa, den USA und Kanada in der Finlandia-Halle im Zentrum von Helsinki die Schlussakte der "Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa", in einer Kurzformel KSZE genannt. Da das Protokoll die Delegationsleiter in alphabetischer Reihenfolge nach der französischen Bezeichnung der Teilnehmerländer platziert hatte, an einem langen, leicht gerundeten Tisch gegenüber dem Auditorium, leisteten die Repräsentanten der beiden deutschen Staaten ("Allemagne") als erste ihre Unterschrift, zunächst Bundeskanzler Helmut Schmidt und dann der Erste Sekretär der SED, Erich Honecker. Weiter ging es mit US-Präsident Gerald Ford ("Amérique") und dem österreichischen Bundeskanzler Bruno Kreisky ("Autriche"). Während ein Regierungschef nach dem anderen das in grünes Leder gebundene, 100 Seiten umfassende Dokument unterschrieb, jeder auf einer neuen Seite, herrschte im Saal gespannte Stille, unterlegt vom Blitzlichtgewitter der Fotografen. Nachdem als letzter der jugoslawische Präsident Josip Broz Tito ("Yougoslavie") seinen Namen unter das Dokument gesetzt hatte, erklärte der gastgebende finnische Staatspräsident Urho Kekkonen den Unterzeichnungsakt für beendet. Die Delegierten erhoben sich von ihren Sitzen, lang anhaltender Beifall setzte ein, dann schloss Kekkonen die Konferenz mit einem Appell an die Teilnehmerstaaten, die in der Schlussakte festgehaltenen Absichtserklärungen auch in die Tat umzusetzen.
Damit fand ein Unternehmen seinen vorläufigen Abschluss, auf das die Sowjetunion lange Jahre vergeblich hingearbeitet hatte. Im Januar 1954 hatte der damalige sowjetische Außenminister Wjatscheslaw Molotow zum ersten Mal eine Europäische Sicherheitskonferenz vorgeschlagen, die eine Lösung der Streitfragen europäischer Sicherheit auf der Grundlage des Status quo der Nachkriegsordnung bringen sollte. 1965 hatte der Warschauer Pakt dazu aufgefordert, in einer gemeinsamen Konferenz "Maßnahmen zu erörtern, die die kollektive Sicherheit in Europa gewährleisten".1 1966 hatte er seinen Vorschlag mit Anregungen zum Rückzug der Militärbündnisse sowie zur wissenschaftlichen, technologischen und kulturellen Zusammenarbeit verbunden. 1969, im "Budapester Appell" des Politisch-Beratenden Ausschusses der Warschauer Pakt-Staaten, war betont worden, dass diese Zusammenarbeit der europäischen Staaten "unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung" und "auf der Grundlage der Gleichberechtigung, der Achtung der Unabhängigkeit und der Souveränität der Staaten"2 erfolgen solle.
Der Westen hatte sich zu einer solchen Konferenz aber erst bereitgefunden, nachdem die Bundesrepublik Deutschland in den Verträgen von Moskau und Warschau 1970 den Verzicht auf Gewaltanwendung und die Anerkennung der Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen in Europa mit der Sowjetunion und der Volksrepublik Polen bilateral geregelt hatte und 1971 auch eine Berlin-Regelung gefunden worden war, die den Status quo der westlichen Enklave inmitten der DDR sicherte. Außerdem hatten die Westmächte durchgesetzt, dass über einen zentralen Aspekt der europäischen Sicherheit separat verhandelt wurde: die Reduzierung der Truppenbestände in Mitteleuropa, über die die betroffenen Staaten der NATO und des Warschauer Pakts seit 1973 auf der Konferenz über "Mutual Balanced Force Reduction" (MBFR) in Wien verhandelten.
Als die Tagesordnung der KSZE im Winter 1972/73 festgelegt wurde, hatten die Westmächte darüber hinaus erreicht, dass nicht nur Fragen der Sicherheit und der Zusammenarbeit im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Bereich behandelt wurden, sondern auch Fragen der Freizügigkeit, der Erleichterung der Kontaktmöglichkeiten zwischen Ost und West, humanitäre Probleme und eine Verbesserung des Informationsflusses. In dem Schlussdokument, das den Staats- und Regierungschefs im Sommer 1
Die Zeremonie dauerte 17 Minuten. Am 1. August 1975, nachmittags kurz nach 17 Uhr Ortszeit, unterzeichneten 35 Staats- und Regierungschefs aus Europa, den USA und Kanada in der Finlandia-Halle im Zentrum von Helsinki die Schlussakte der "Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa", in einer Kurzformel KSZE genannt. Da das Protokoll die Delegationsleiter in alphabetischer Reihenfolge nach der französischen Bezeichnung der Teilnehmerländer platziert hatte, an einem langen, leicht gerundeten Tisch gegenüber dem Auditorium, leisteten die Repräsentanten der beiden deutschen Staaten ("Allemagne") als erste ihre Unterschrift, zunächst Bundeskanzler Helmut Schmidt und dann der Erste Sekretär der SED, Erich Honecker. Weiter ging es mit US-Präsident Gerald Ford ("Amérique") und dem österreichischen Bundeskanzler Bruno Kreisky ("Autriche"). Während ein Regierungschef nach dem anderen das in grünes Leder gebundene, 100 Seiten umfassende Dokument unterschrieb, jeder auf einer neuen Seite, herrschte im Saal gespannte Stille, unterlegt vom Blitzlichtgewitter der Fotografen. Nachdem als letzter der jugoslawische Präsident Josip Broz Tito ("Yougoslavie") seinen Namen unter das Dokument gesetzt hatte, erklärte der gastgebende finnische Staatspräsident Urho Kekkonen den Unterzeichnungsakt für beendet. Die Delegierten erhoben sich von ihren Sitzen, lang anhaltender Beifall setzte ein, dann schloss Kekkonen die Konferenz mit einem Appell an die Teilnehmerstaaten, die in der Schlussakte festgehaltenen Absichtserklärungen auch in die Tat umzusetzen.
Damit fand ein Unternehmen seinen vorläufigen Abschluss, auf das die Sowjetunion lange Jahre vergeblich hingearbeitet hatte. Im Januar 1954 hatte der damalige sowjetische Außenminister Wjatscheslaw Molotow zum ersten Mal eine Europäische Sicherheitskonferenz vorgeschlagen, die eine Lösung der Streitfragen europäischer Sicherheit auf der Grundlage des Status quo der Nachkriegsordnung bringen sollte. 1965 hatte der Warschauer Pakt dazu aufgefordert, in einer gemeinsamen Konferenz "Maßnahmen zu erörtern, die die kollektive Sicherheit in Europa gewährleisten".1 1966 hatte er seinen Vorschlag mit Anregungen zum Rückzug der Militärbündnisse sowie zur wissenschaftlichen, technologischen und kulturellen Zusammenarbeit verbunden. 1969, im "Budapester Appell" des Politisch-Beratenden Ausschusses der Warschauer Pakt-Staaten, war betont worden, dass diese Zusammenarbeit der europäischen Staaten "unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung" und "auf der Grundlage der Gleichberechtigung, der Achtung der Unabhängigkeit und der Souveränität der Staaten"2 erfolgen solle.
Der Westen hatte sich zu einer solchen Konferenz aber erst bereitgefunden, nachdem die Bundesrepublik Deutschland in den Verträgen von Moskau und Warschau 1970 den Verzicht auf Gewaltanwendung und die Anerkennung der Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen in Europa mit der Sowjetunion und der Volksrepublik Polen bilateral geregelt hatte und 1971 auch eine Berlin-Regelung gefunden worden war, die den Status quo der westlichen Enklave inmitten der DDR sicherte. Außerdem hatten die Westmächte durchgesetzt, dass über einen zentralen Aspekt der europäischen Sicherheit separat verhandelt wurde: die Reduzierung der Truppenbestände in Mitteleuropa, über die die betroffenen Staaten der NATO und des Warschauer Pakts seit 1973 auf der Konferenz über "Mutual Balanced Force Reduction" (MBFR) in Wien verhandelten.
Als die Tagesordnung der KSZE im Winter 1972/73 festgelegt wurde, hatten die Westmächte darüber hinaus erreicht, dass nicht nur Fragen der Sicherheit und der Zusammenarbeit im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Bereich behandelt wurden, sondern auch Fragen der Freizügigkeit, der Erleichterung der Kontaktmöglichkeiten zwischen Ost und West, humanitäre Probleme und eine Verbesserung des Informationsflusses. In dem Schlussdokument, das den Staats- und Regierungschefs im Sommer 1
Prolog: Helsinki, 1. August 1975
Die Zeremonie dauerte 17 Minuten. Am 1. August 1975, nachmittags kurz nach 17 Uhr Ortszeit, unterzeichneten 35 Staats- und Regierungschefs aus Europa, den USA und Kanada in der Finlandia-Halle im Zentrum von Helsinki die Schlussakte der "Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa", in einer Kurzformel KSZE genannt. Da das Protokoll die Delegationsleiter in alphabetischer Reihenfolge nach der französischen Bezeichnung der Teilnehmerländer platziert hatte, an einem langen, leicht gerundeten Tisch gegenüber dem Auditorium, leisteten die Repräsentanten der beiden deutschen Staaten ("Allemagne") als erste ihre Unterschrift, zunächst Bundeskanzler Helmut Schmidt und dann der Erste Sekretär der SED, Erich Honecker. Weiter ging es mit US-Präsident Gerald Ford ("Amérique") und dem österreichischen Bundeskanzler Bruno Kreisky ("Autriche"). Während ein Regierungschef nach dem anderen das in grünes Leder gebundene, 100 Seiten umfassende Dokument unterschrieb, jeder auf einer neuen Seite, herrschte im Saal gespannte Stille, unterlegt vom Blitzlichtgewitter der Fotografen. Nachdem als letzter der jugoslawische Präsident Josip Broz Tito ("Yougoslavie") seinen Namen unter das Dokument gesetzt hatte, erklärte der gastgebende finnische Staatspräsident Urho Kekkonen den Unterzeichnungsakt für beendet. Die Delegierten erhoben sich von ihren Sitzen, lang anhaltender Beifall setzte ein, dann schloss Kekkonen die Konferenz mit einem Appell an die Teilnehmerstaaten, die in der Schlussakte festgehaltenen Absichtserklärungen auch in die Tat umzusetzen.
Damit fand ein Unternehmen seinen vorläufigen Abschluss, auf das die Sowjetunion lange Jahre vergeblich hingearbeitet hatte. Im Januar 1954 hatte der damalige sowjetische Außenminister Wjatscheslaw Molotow zum ersten Mal eine Europäische Sicherheitskonferenz vorgeschlagen, die eine Lösung der Streitfragen europäischer Sicherheit auf der Grundlage des Status quo der Nachkriegsordnung bringen sollte. 1965 hatte der Warschauer Pakt dazu aufgefordert, in einer gemeinsamen Konferenz "Maßnahmen zu erörtern, die die kollektive Sicherheit in Europa gewährleisten".1 1966 hatte er seinen Vorschlag mit Anregungen zum Rückzug der Militärbündnisse sowie zur wissenschaftlichen, technologischen und kulturellen Zusammenarbeit verbunden. 1969, im "Budapester Appell" des Politisch-Beratenden Ausschusses der Warschauer Pakt-Staaten, war betont worden, dass diese Zusammenarbeit der europäischen Staaten "unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung" und "auf der Grundlage der Gleichberechtigung, der Achtung der Unabhängigkeit und der Souveränität der Staaten"2 erfolgen solle.
Der Westen hatte sich zu einer solchen Konferenz aber erst bereitgefunden, nachdem die Bundesrepublik Deutschland in den Verträgen von Moskau und Warschau 1970 den Verzicht auf Gewaltanwendung und die Anerkennung der Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen in Europa mit der Sowjetunion und der Volksrepublik Polen bilateral geregelt hatte und 1971 auch eine Berlin-Regelung gefunden worden war, die den Status quo der westlichen Enklave inmitten der DDR sicherte. Außerdem hatten die Westmächte durchgesetzt, dass über einen zentralen Aspekt der europäischen Sicherheit separat verhandelt wurde: die Reduzierung der Truppenbestände in Mitteleuropa, über die die betroffenen Staaten der NATO und des Warschauer Pakts seit 1973 auf der Konferenz über "Mutual Balanced Force Reduction" (MBFR) in Wien verhandelten.
Als die Tagesordnung der KSZE im Winter 1972/73 festgelegt wurde, hatten die Westmächte darüber hinaus erreicht, dass nicht nur Fragen der Sicherheit und der Zusammenarbeit im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Bereich behandelt wurden, sondern auch Fragen der Freizügigkeit, der Erleichterung der Kontaktmöglichkeiten zwischen Ost und West, humanitäre Probleme und eine Verbesserung des Informationsflusses. In dem Schlussdokument, das den Staats- und Regierungschefs im Sommer 1
Die Zeremonie dauerte 17 Minuten. Am 1. August 1975, nachmittags kurz nach 17 Uhr Ortszeit, unterzeichneten 35 Staats- und Regierungschefs aus Europa, den USA und Kanada in der Finlandia-Halle im Zentrum von Helsinki die Schlussakte der "Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa", in einer Kurzformel KSZE genannt. Da das Protokoll die Delegationsleiter in alphabetischer Reihenfolge nach der französischen Bezeichnung der Teilnehmerländer platziert hatte, an einem langen, leicht gerundeten Tisch gegenüber dem Auditorium, leisteten die Repräsentanten der beiden deutschen Staaten ("Allemagne") als erste ihre Unterschrift, zunächst Bundeskanzler Helmut Schmidt und dann der Erste Sekretär der SED, Erich Honecker. Weiter ging es mit US-Präsident Gerald Ford ("Amérique") und dem österreichischen Bundeskanzler Bruno Kreisky ("Autriche"). Während ein Regierungschef nach dem anderen das in grünes Leder gebundene, 100 Seiten umfassende Dokument unterschrieb, jeder auf einer neuen Seite, herrschte im Saal gespannte Stille, unterlegt vom Blitzlichtgewitter der Fotografen. Nachdem als letzter der jugoslawische Präsident Josip Broz Tito ("Yougoslavie") seinen Namen unter das Dokument gesetzt hatte, erklärte der gastgebende finnische Staatspräsident Urho Kekkonen den Unterzeichnungsakt für beendet. Die Delegierten erhoben sich von ihren Sitzen, lang anhaltender Beifall setzte ein, dann schloss Kekkonen die Konferenz mit einem Appell an die Teilnehmerstaaten, die in der Schlussakte festgehaltenen Absichtserklärungen auch in die Tat umzusetzen.
Damit fand ein Unternehmen seinen vorläufigen Abschluss, auf das die Sowjetunion lange Jahre vergeblich hingearbeitet hatte. Im Januar 1954 hatte der damalige sowjetische Außenminister Wjatscheslaw Molotow zum ersten Mal eine Europäische Sicherheitskonferenz vorgeschlagen, die eine Lösung der Streitfragen europäischer Sicherheit auf der Grundlage des Status quo der Nachkriegsordnung bringen sollte. 1965 hatte der Warschauer Pakt dazu aufgefordert, in einer gemeinsamen Konferenz "Maßnahmen zu erörtern, die die kollektive Sicherheit in Europa gewährleisten".1 1966 hatte er seinen Vorschlag mit Anregungen zum Rückzug der Militärbündnisse sowie zur wissenschaftlichen, technologischen und kulturellen Zusammenarbeit verbunden. 1969, im "Budapester Appell" des Politisch-Beratenden Ausschusses der Warschauer Pakt-Staaten, war betont worden, dass diese Zusammenarbeit der europäischen Staaten "unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung" und "auf der Grundlage der Gleichberechtigung, der Achtung der Unabhängigkeit und der Souveränität der Staaten"2 erfolgen solle.
Der Westen hatte sich zu einer solchen Konferenz aber erst bereitgefunden, nachdem die Bundesrepublik Deutschland in den Verträgen von Moskau und Warschau 1970 den Verzicht auf Gewaltanwendung und die Anerkennung der Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen in Europa mit der Sowjetunion und der Volksrepublik Polen bilateral geregelt hatte und 1971 auch eine Berlin-Regelung gefunden worden war, die den Status quo der westlichen Enklave inmitten der DDR sicherte. Außerdem hatten die Westmächte durchgesetzt, dass über einen zentralen Aspekt der europäischen Sicherheit separat verhandelt wurde: die Reduzierung der Truppenbestände in Mitteleuropa, über die die betroffenen Staaten der NATO und des Warschauer Pakts seit 1973 auf der Konferenz über "Mutual Balanced Force Reduction" (MBFR) in Wien verhandelten.
Als die Tagesordnung der KSZE im Winter 1972/73 festgelegt wurde, hatten die Westmächte darüber hinaus erreicht, dass nicht nur Fragen der Sicherheit und der Zusammenarbeit im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Bereich behandelt wurden, sondern auch Fragen der Freizügigkeit, der Erleichterung der Kontaktmöglichkeiten zwischen Ost und West, humanitäre Probleme und eine Verbesserung des Informationsflusses. In dem Schlussdokument, das den Staats- und Regierungschefs im Sommer 1
Details
Erscheinungsjahr: | 2016 |
---|---|
Fachbereich: | Zeitgeschichte & Politik |
Genre: | Geisteswissenschaften, Geschichte, Kunst, Musik |
Jahrhundert: | ab 1949 |
Rubrik: | Geisteswissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 375 S. |
ISBN-13: | 9783593506166 |
ISBN-10: | 3593506165 |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Paperback |
Autor: | Loth, Wilfried |
Auflage: | 1/2016 |
Hersteller: | Campus Verlag |
Verantwortliche Person für die EU: | Campus Verlag GmbH, Werderstr. 10, D-69469 Weinheim, info@campus.de |
Maße: | 213 x 140 x 23 mm |
Von/Mit: | Wilfried Loth |
Erscheinungsdatum: | 15.09.2016 |
Gewicht: | 0,467 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2016 |
---|---|
Fachbereich: | Zeitgeschichte & Politik |
Genre: | Geisteswissenschaften, Geschichte, Kunst, Musik |
Jahrhundert: | ab 1949 |
Rubrik: | Geisteswissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 375 S. |
ISBN-13: | 9783593506166 |
ISBN-10: | 3593506165 |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Paperback |
Autor: | Loth, Wilfried |
Auflage: | 1/2016 |
Hersteller: | Campus Verlag |
Verantwortliche Person für die EU: | Campus Verlag GmbH, Werderstr. 10, D-69469 Weinheim, info@campus.de |
Maße: | 213 x 140 x 23 mm |
Von/Mit: | Wilfried Loth |
Erscheinungsdatum: | 15.09.2016 |
Gewicht: | 0,467 kg |
Sicherheitshinweis